Die EU wagt den nächsten Schritt in Richtung Nachhaltigkeit mithilfe neuer Richtlinien und Verordnungen. Im April 2021 stellte die EU-Kommission einen Vorschlag für neue Corporate Social Responsibility - Richtlinien vor, die Unternehmen in die Pflicht nehmen, konkrete Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu dokumentieren und in ihren Lagebericht mit aufzunehmen. Bis zum Juni 2022 soll dieser Vorschlag zwischen den EU-Institutionen verhandelt werden, um anschließend bis zum 1. Dezember 2022 EU-weit ratifiziert zu werden und für das Geschäftsjahr 2023 bereits zu gelten.
In diesem Blogartikel erfährst du...
... was der Nachhaltigkeitsbericht ist und worüber da berichtet werden muss...
... warum die EU das macht...
... was sich konkret ändern wird...
... für wen das relevant ist...
... und 8 Tipps für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts.
Was ist der Nachhaltigkeitsbericht?
Der Nachhaltigkeitsbericht oder CSR-Bericht ist Teil des Lageberichts bzw. Management Reports, zu deren Erstellung größere Unternehmen verpflichtet sind. Dieser Bericht beinhaltet neben dem Nachhaltigkeitsbericht die Darlegung des Geschäftsverlaufs aus dem vergangenen Geschäftsjahr, die Geschäftsergebnisse, die Schilderung der aktuellen Lage und einen Risikobericht. Die Europäische Kommission arbeitet aktuell an einer Novellierung der Gesetzeslage, um dem Nachhaltigkeitsbericht eine größere Rolle zuzuschreiben und europäische Unternehmen zu mehr Corporate Social Responsibility zu bewegen.
Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit
Auch wenn Nachhaltigkeit häufig nur mit Umwelt in Verbindung gebracht wird, so bezieht sie sich im Fall von Corporate Social Responsibility (CSR) auch auf Soziales und die Wirtschaft. Dabei sollen sowohl ökologische- als auch soziale und ökonomische Ebenen gleichwertig in einem Unternehmen sein.
Umweltthemen:
Neben Aktivitäten für mehr Klimaschutz und Ressourcenschonung ist ein wichtiger Schwerpunkt die Kreislaufwirtschaft oder Circular Economy. Ziel dieses Konzeptes ist es, Gegenstände am Ende ihrer Benutzung im Unternehmen wieder in den Produktionskreislauf zurückzuführen und sinnstiftend weiterzuverwenden, anstatt sie zu entsorgen.
Das ist auch der Purpose von seventhings. Mehr dazu findest du hier.
Gesellschaftliche Themen:
Die EU will Unternehmen ermutigen, die gesellschaftliche Verantwortung stärker wahrzunehmen. Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sind hier von zentraler Bedeutung.
Governance-Themen:
Hier sind bspw. Korruptionsbekämpfung und Lobby-Aktivitäten abgedeckt. Fokus sind hier vor allem die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Unternehmen.
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Welches Ziel verfolgt die Europäische Union mit dem Nachhaltigkeitsbericht?
Einer der wohl wichtigsten Gründe ist der Übergang in ein nachhaltigeres Wirtschaften. Zudem beinhalten bisherige Lageberichte von Unternehmen sehr wenig Informationen zu Aktivitäten rund um Nachhaltigkeit, weswegen neue Standards eingeführt werden sollen. Diese waren bisher undurchsichtig und führten zu fehlerhaften und unvollständigen Berichten. Eine Vergleichbarkeit zwischen den Aktivitäten von Unternehmen ist dadurch kaum möglich. Für Investor:innen fehlte bisher ein ausführlicher Überblick, besonders Informationen wie der CO2-Fußabdruck wären für potenzielle Venture Capitalists interessant.
Mit den neuen Richtlinien soll also mehr Vergleichbarkeit geschaffen werden. Es sollen mehr Unternehmen verpflichtet werden, eine Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen durchzuführen, um den Impact für nachhaltigeres Wirtschaften deutlich zu steigern. Durch die neuen Richtlinien soll darüber hinaus auch Greenwashing verhindert werden.
Was ändert sich konkret und was musst du jetzt wissen?
Die EU-Kommission möchte mit den Änderungen für größere Transparenz in Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen sorgen. Hier werden klarere Regelungen hinsichtlich Frist, Format, Inhalt des CSR-Berichts, Kennzahlen und Prüfpflicht erwartet.
Für große Unternehmen werden die Standards verbindlich, doch auch KMUs will die EU damit konkret ansprechen und einfachere Standards schaffen, die auf freiwilliger Basis umgesetzt werden können. Hier stellt die EU Vorteile bei der Nachweisführung im Rahmen der Auftragsvergabe in Aussicht. Was ändert sich noch?
…neue Aufgabenverteilung:
Neben dem Aufsichtsrat, welcher weiterhin das Vorhandensein des Berichts prüft, übernimmt das Management nun die Haftung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
...externe Überprüfungen:
Bisher galt nur eine inhaltliche Prüfpflicht für den Aufsichtsrat sowie eine Überprüfung des Vorhandenseins des Berichts durch den Abschlussprüfer. Um die Zuverlässigkeit von Nachhaltigkeitsberichten zu verbessern, sollen jene nun extern geprüft werden. Zukünftig wird dies mit einer externen Prüfpflicht gesichert. Sollten dabei Verstöße festgestellt werden, folgen Sanktionen in Form von Geldstrafen und Bekanntgaben der verantwortlichen Personen.
...Neu-Verortung des CSR-Berichts:
Von nun an ist der CSR-Bericht Bestandteil des Lageberichts. Demzufolge ist dieser vor Bilanzstichtag zu publizieren.
...Einführung von (weiteren) Standards:
Um in Zukunft Berichte und deren Informationen und Daten besser miteinander vergleichen zu können, sollen bis Oktober 2022 erste Standards konzipiert werden.
Für welche Unternehmen ist ein Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend?
Bisher waren nur Großkonzerne und börsennotierte Unternehmen dazu verpflichtet, einen derartigen Bericht anzufertigen. Das ändert sich mit der künftigen Änderung der Gesetzgebung. Folgende Unternehmen müssen ab 2023 darüber berichten:
- Mittelständische Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden
- Börsennotierte Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten
- Bilanzsumme ist größer als 20 Mio. Euro
- Umsatz übersteigt 40 Mio. Euro.
Der Bericht muss spätestens 4 Monate nach Bilanzstichtag veröffentlicht werden. Dies betrifft statt aktuell 11.600 Unternehmen künftig fast 50.000 Unternehmen im europäischen Wirtschaftsraum.
Was muss der Nachhaltigkeits-Bericht enthalten?
Das steht noch nicht fest. Bis zum 31. Oktober 2023 will die EU hier Fakten schaffen und die notwendigen Richtlinien definieren, damit einer einheitlichen Erstellung von CSR-Berichten nichts mehr im Wege steht. Wir werden dich aber auf jeden Fall darüber informieren!
8 Tipps für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts
- Plane dafür genügend Zeit für die Erstellung und die Prüfung ein. Fehlerhaft erstellte Berichte können mitunter richtig weh tun!
- Die inhaltliche Prüfung sollte erst nach Durchsicht des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) durchgeführt werden.
- Halte dich streng an die Standards.
- Die Global Reporting Initiative (GRI) hat einen sehr guten Leitfaden entwickelt - nutze ihn!
- Die Management-Ebene ist für die Erstellung des Bericht verantwortlich. Daher sollte die Erstellung des Berichts auch im Management verankert sein.
- Beziehe möglichst viele Stakeholder und Mitarbeitende ein. Es gibt oft Aktivitäten, die eine sehr lange Tradition im Unternehmen haben und genau deshalb nicht als nachhaltig interpretiert werden, trotzdem aber einen großen Beitrag dazu leisten.
- Berichte nur über Dinge, die wirklich nachhaltig sind. Die neuen Richtlinien versuchen Greenwashing entgegenzutreten.
- Verwalte dein Inventar nachhaltig und digital - damit kannst du schon jetzt erkennen, welche Gegenstände effektiver zu deinem Unternehmen passen.
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